Neufassung der Breitband-Förderrichtlinie des Bundes

Breitband

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat eine Neufassung der Breitband-Richtlinie veröffentlicht. Die ab sofort gültige 3. Fassung dieser Richtlinie schreibt für das Sonderprogramm „Gewerbegebiete“ die bislang zwingend vorgesehene Eigenbeteiligung von mindestens 80 Prozent aller betroffenen Grundstückeigentümer mit 2.000 Euro am Ausbauprojekt nicht mehr vor. Die Richtlinie gibt der Bewilligungsbehörde nunmehr die Möglichkeit zu einer nachträglichen Erhöhung der Fördersumme. Schließlich kommt bei der Auszahlung der Förderung das sog. Anforderungsverfahren zur Anwendung.

LKT Rundschreiben Nr. 274/2017 [PDF-Dokument: 48 kB]

19.05.2017